Setzen Sie für beglaubigte Übersetzungen mit TypeTime auf einen erfahrenen Anbieter, mit einem großen Netzwerk an vereidigten Übersetzern für die wichtigsten Sprachrichtungen. Zeugnisse, Urkunden, Bewerbungsschreiben, HR-Auszüge, Geschäftsberichte oder Gerichtsunterlagen: In vielen Fällen ist nicht nur eine Übersetzung gefragt, sondern auch eine Beglaubigung des übersetzten Dokuments. Auch hierfür ist unser Übersetzungsbüro Ihr zuverlässiger Partner mit individuellem Service. Wir stehen unseren Kunden mit beglaubigten Übersetzungen für alle Fachgebiete rundum zur Seite.
Nutzen Sie unser Angebotsformular, um schnell und unkompliziert Ihr persönliches Angebot für eine beglaubigte Übersetzung zu erhalten.
Unsere geprüften und fachkundigen Übersetzer erstellen für Sie beglaubigte Übersetzungen, auf die Sie sich voll und ganz verlassen können.
Informieren Sie sich hier, was eine Beglaubigung und eine Apostille sind und wann Sie diese benötigen.
Oder sprechen Sie mit uns persönlich, und lassen Sie sich direkt zum Thema beglaubigte Übersetzungen informieren.
Für alle Übersetzungen bietet unser Übersetzungsbüro Beglaubigungen zum Preis von 15 EUR (17,85 EUR inkl. MwSt.) pro Dokument an, zzgl. der Übersetzungskosten pro Wort – abhängig von der Fachrichtung. Bei größeren Aufträgen mit entsprechend vielen Dokumenten gewähren wir auch Rabatte. Wir beraten Sie gern persönlich und ausführlich zu anfallenden Kosten und besprechen mit Ihnen Vergünstigungen bei einem besonders großen Auftrag oder einer langfristigen Zusammenarbeit.
Über den Menüpunkt Preise können Sie sich über unsere Wortpreise und Zusatzkosten informieren. Schüler, Studenten und Auszubildene unterstützen wir mit einem Rabatt von 20 %* auf alle beglaubigten Übersetzungen.
*Rabatte sind nicht kombinierbar und gelten nicht für Aufträge zu unseren Mindestpreisen.
Für zahlreiche offizielle Dokumente ist es nach einer Übersetzung erforderlich, die Richtigkeit und Vollständigkeit durch Beglaubigung bestätigen zu lassen. Beglaubigte Übersetzungen werden daher mit einer Beglaubigungsformel, einem Stempel und einer Unterschrift versehen. Die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen kann nur von einem Übersetzer übernommen werden, der vor einem deutschen Landgericht (oder einer entsprechenden Institution im Ausland) vereidigt ist. Sie benötigen diesen Service üblicherweise dann, wenn Sie beglaubigte Übersetzungen für z. B. Behördengänge, Firmengründungen, Bewerbungen oder andere wichtige Vorhaben verwenden möchten.
Wir erstellen u. a.
Beglaubigte Übersetzungen von TypeTime Translations – für welche Dokumente?
Folgende Unterlagen lassen unsere Kunden besonders häufig übersetzen und entsprechend beglaubigen:
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie überhaupt eine beglaubigte Übersetzung benötigen, oder welche Form der Beglaubigung tatsächlich erforderlich ist, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern persönlich.
Sie benötigen eine Apostille? Kein Problem!
Die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde muss in vielen Fällen durch eine sog. Apostille bestätigt werden. Dies hängt von dem jeweiligen Land und der jeweiligen Behörde ab und sollte unbedingt im Vorwege geklärt werden. Wird nämlich eine Apostille benötigt, muss auch diese übersetzt werden.
Ein Beispiel:
Firma A möchte eine Niederlassung im Ausland eröffnen und von unserem Übersetzungsbüro einen aktuellen Handelsregisterauszug beglaubigt übersetzen lassen:
Sollten Sie für Ihre beglaubigte Übersetzung eine Apostille benötigen, teilen Sie uns dies bei Ihrer Anfrage bitte mit. Da wir verschiedene Möglichkeiten haben, Ihre Apostille einzuholen, für die unterschiedliche Kosten anfallen, lassen Sie uns bitte ebenfalls wissen, wie dringend Sie Ihre Übersetzung mit Apostille brauchen.
ACHTUNG:
Die Apostille wird nicht in allen Ländern akzeptiert! Manche Länder fordern auch eine Legalisation (beispielsweise China). Bitte klären Sie vor der Übersetzung, ob (überhaupt) eine Apostille oder Legalisation erfoderlich ist.
Eine Apostille können wir nur für die beglaubigte Übersetzung einholen! Sollten Sie eine Apostille für Ihr Originaldokument benötigen, können Sie bei der ausstellenden Behörde erfahren, wo Sie diese erhalten (unterschiedliche Zuständigkeiten je Bundesland).
Ratgeber beglaubigte Übersetzungen
Welche Dateiformate sind für beglaubigte Übersetzungen sinnvoll?
Grundsätzlich können wir für beglaubigte Übersetzungen alle Dateiformate verwenden. Da es sich in der Regel um Übersetzungen von offiziellen Urkunden und Zeugnissen handelt und diese üblicherweise nur in Schriftform vorliegen (im Gegensatz zur elektronischen Textform), erhalten wir meistens gescannte bzw. fotografierte Dateien zur Übersetzung. Dabei sollte auf Folgendes geachtet werden:
Kann ich mit selbst erstellten Wordvorlagen für beglaubigte Übersetzungen Geld sparen?
Alle Fotos und Scan die uns für beglaubigte Übersetzungen zur Verfügung gestellt werden, werden von uns vor der Übersetzung in ein editierbares Format konvertiert. Bei qualitativ hochwertigen Übersetzungsvorlagen geschieht das mittels Texterkennung und manueller Nachbearbeitung, bei schlechten Vorlagen müssen wird die Übersetzungsvorlage komplett manuell erstellen. Das kostet alles Zeit und Geld, und daher freuen wir uns natürlich, wenn uns unsere Kunden ordentlich formatierte Wordvorlagen für beglaubigte Übersetzungen zur Verfügung stellen.
Ich habe meine Zeugnisse selbst übersetzt. Werden beglaubigte Übersetzungen dadurch günstiger?
Das kommt auf die Qualität an. Da die Richtigkeit und Vollständigkeit einer beglaubigten Übersetzung mit Stempel und Unterschrift des Übersetzers bestätigt wird, muss die Übersetzung Wort für Wort mit dem Originaltext verglichen werden. Wenn nur wenige, oder sogar gar keine Änderungen notwendig sind, wird die Übersetzung etwas günstiger. Unzureichend und/oder maschinell übersetzte Texte, die eine umfangreiche Korrektur erforderlich machen, können beglaubigte Übersetzungen hingegen deutlich teurer werden lassen.
Was versteht man unter dem Ausdruck „beglaubigte Übersetzung“?
Beglaubigte Übersetzungen, bestätigte Übersetzungen, zertifizierte Übersetzungen, staatlich anerkannte Übersetzungen … es gibt viele Bezeichnungen dafür, und korrekt wäre es eigentlich, nur von bestätigten Übersetzungen zu sprechen. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich jedoch die Bezeichnung „beglaubigte Übersetzung“ durchgesetzt.
Wie man es auch nennt, es geht immer um die Prüfung einer Übersetzung auf Richtigkeit und Vollständigkeit und die Bestätigung dieser durch einen gerichtlich ermächtigen (oder vereidigten, beeidigten, staatlich anerkannten) Übersetzer mittels Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift.
Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist dann erforderlich, wenn es darum geht, den Inhalt fremdsprachiger Dokumente, Urkunden etc. gegenüber Institutionen wie Universitäten und Behörden oder z. B. auch potenziellen zukünftigen Arbeitgebern zu belegen. Das ist beispielsweise für folgende Dokumente häufig der Fall:
Für all diese und viele weitere Dokumente erstellen wir Ihnen gerne beglaubigte Übersetzungen. Setzen Sie sich dafür einfach mit uns in Kontakt.
Wie schnell kann ich eine beglaubigte Übersetzung erhalten?
Die Dauer für die Anfertigung einer Übersetzung hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Die meisten beglaubigten Übersetzungen werden innerhalb von wenigen Tagen fertiggestellt, hinzu kommt für die Originale dann noch der Postweg. Selbstverständlich können Sie Ihre Übersetzung vorab eingescannt als PDF-Datei erhalten.
Für sehr eilige Übersetzungen bietet sich unser Express-Liefermodus an – ggf. gegen Aufpreis.
Wer fertigt beglaubigte Übersetzungen an?
Eine beglaubigte Übersetzung stellt eine Sonderform der Übersetzung dar. Bei einer solchen Übersetzung übernimmt die Person, die die Beglaubigung vornimmt, rechtliche Verantwortung für die korrekte und vollständige Übersetzung des Dokuments.
Aus diesem Grund dürfen beglaubigte Übersetzungen ausschließlich von gerichtlich ermächtigten Übersetzern durchgeführt werden. Durch die Beglaubigung des Dokuments bestätigen diese ganz offiziell, dass die Übersetzung des Dokuments sowohl inhaltlich korrekt als auch vollständig durchgeführt wurde.
Was kosten beglaubigte Übersetzungen?
Neben den reinen Übersetzungskosten (berechnet nach Anzahl der Wörter x Wortpreis gemäß Sprach- und Fachrichtung) berechnen wir zusätzlich eine Beglaubigungsgebühr von 15 Euro netto (17,86 EUR brutto) pro Dokument und (4,95 EUR netto (5,89 EUR brutto)) Versandkosten entsprechend der Versandart. Apostillen können wir ab 45 Euro (53,55 EUR brutto) je Dokument für Sie einholen.
Bei besonders eiligen Übersetzungen können ggf. Expressgebühren anfallen. Schüler und Studenten erhalten einen Rabatt von 20 %.
Mehr zu unseren Preisen
Fertigen Sie beglaubigte Übersetzungen auch für Privatpersonen an?
Ja, wir bieten unsere Übersetzungsleistungen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen an. Dabei übernehmen wir einfache Übersetzungen sowie auch beglaubigte Übersetzungen. Gerichtsurteile oder Jahresabschlüsse übersetzen wir für Sie ebenso professionell wie Schul- und Universitätszeugnisse, Arztbriefe oder Empfehlungsschreiben.
Die Preise für beglaubigte Übersetzungen variieren je nach Umfang & Komplexität der Übersetzung sowie Häufigkeit der Zusammenarbeit. Melden Sie sich gern bei uns und erfahren Sie mehr über unsere Angebote.
Beglaubigte Übersetzungen und mehr: Mit TypeTime immer gut beraten
Als professionelles Übersetzungsbüro sehen wir es nicht nur als unsere Aufgabe, Ihnen einwandfreie beglaubigte Übersetzungen zu liefern, sondern Sie auch individuell zu beraten. Wir gehen flexibel auf Ihre Anforderungen ein und finden gemeinsam mit Ihnen stets eine Lösung, die genau zu Ihnen und Ihrer Situation passt. Setzen Sie mit uns auf einen starken Partner für beglaubigte Übersetzungen, der sich fachlich bestens auskennt und mit viel Leidenschaft dafür arbeitet, Ihnen ein optimales Ergebnis zu liefern. Sie haben noch Fragen rund um beglaubigte Übersetzungen? Dann kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter. Auch für technische Übersetzungen oder juristische Übersetzungen sind wir Ihr Ansprechpartner.
Weitere Informationen zum Thema Beglaubigungen und Apostillen finden Sie unter den folgenden Links des Auswärtigen Amtes: